1 Ersatzfahrzeug nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung (AGB § 13).
2 Hol- und Bringservice nach gesonderter Vereinbarung (AGB § 12).
3 Bei Unfallschäden können durch verdeckte Schäden oder Zusatzarbeiten Mehrkosten entstehen, die vorab abgestimmt werden (AGB §§ 3, 4, 8). Es gelten unsere
AGB.